AGB

- Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

1. Allgemeines

In diesen Geschäftsbedingungen sind die Grundsätze und Regeln benannt, nach denen wir unsere Dienstleistung und unser Know-how unseren Kunden zur Verfügung stellen. Gleichzeitig bestimmen diese Grundsätze das Verhältnis zwischen unseren Kunden (Auftraggeber) und der Firma click:ware GmbH (Auftragnehmer). Unsere nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr und regeln diesen abschließend, es sei denn, dass davon abweichende Bedingungen schriftlich vereinbart werden. Diese AGB gelten insbesondere auch für alle zukünftigen Geschäfte, auch wenn dann nicht gesondert auf sie Bezug genommen wird.

2. Auftragserteilung

Angebote sind stets freibleibend. Ein rechtsgültiger Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Jede Auftragserteilung an die Firma click:ware GmbH bedarf ausdrücklich der Schriftform. Telefonische Äußerungen oder sonstige, nicht die Schriftform einhaltenden Äußerungen, insbesondere Zusagen, Ablehnungen oder Nebenabsprachen sind grundsätzlich unwirksam und haben keinen bindenden Charakter.

Auf Anfrage erstellt die Firma click:ware GmbH kurzfristig ein schriftliches Angebot. Wird das Angebot durch den Kunden akzeptiert, erfolgt die schriftliche Auftragserteilung an die Firma click:ware GmbH. Grundlagen des Vertrages zwischen der Firma click:ware GmbH und dem Kunden bilden das schriftliche Angebot und die Annahme durch den Kunden. Angebote und die Annahme, bzw. Bestätigung von Bestellungen besonders bei Lieferung von Fremdhersteller-Ware (Hard- und Software) erfolgen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und ausreichender Selbstbelieferung. Bei nicht ausreichender Selbstbelieferung sind wir berechtigt nach einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten.

Alle zusätzlichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

3. Leistungsbeschreibung

Die von click:ware zu erbringenden Leistungen werden in der Regel in folgenden Dokumenten näher erläutert, wobei diese im Zweifelsfalle in der angegebenen Reihenfolge gelten:

  • Das jeweilige Angebot
  • Technische Anlage(n) zum Angebot
  • Unsere veröffentlichten Produktbeschreibungen

4. Lieferungsbestimmungen

Lieferfristen und -termine siehe Punkt 6: Termine. Vorzeitige Lieferung ist zulässig. Wir behalten uns Teillieferungen vor. Von der Firma click:ware GmbH zu erbringende Dienstleistungen oder damit im Zusammenhang stehende Waren verbleiben bis zur vollständigen Begleichung des vereinbarten Entgeltes im Eigentum der Firma click:ware GmbH. Die Entgegennahme von Lieferungen oder Teillieferungen gilt in jedem Fall als Anerkennung unserer Liefer- und Geschäftsbedingungen.

5. Projektdurchführung / Organisation

Projektleiter und verantwortlicher Ansprechpartner auf Seite von click:ware ist, soweit nichts anderes vereinbart wurde, Herr Goerner. Der Kunde wird bei Projektbeginn einen verantwortlichen Gesprächspartner benennen. Dieser wird insbesondere alle erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung stellen und erforderliche Entscheidungen rechtzeitig herbeiführen.

Weiterhin wird der Kunde dafür Sorge tragen, daß nötigenfalls auch von einem dritten Geschäftspartner ein Ansprechpartner benannt wird. Ferner trägt der Kunde dafür Sorge, dass der von ihm benannte verantwortliche Gesprächspartner rechtlich und tatsächlich in der Lage ist, alle erforderlichen Entscheidungen zu treffen.

Erfolgt die Installation von Software in den Geschäftsräumen des Kunden, so wird dieser dafür Sorge tragen, daß die Infrastruktur für die Installation zeitgerecht zur Verfügung steht.

6. Termine

Die Aufnahme der Arbeiten erfolgt nach gesonderter Vereinbarung. Änderungen hinsichtlich Fristen oder Lieferkonditionen bedürfen der Schriftform und der Zustimmung beider Parteien.

7. Abnahmen und Tests

Der Kunde wird die Abnahme der von click:ware erbrachten Lieferungen oder Leistungen unverzüglich durchführen. click:ware ist berechtigt, an dieser Abnahme teilzunehmen. Die Abnahmefrist beträgt 14 Kalendertage und beginnt, sobald click:ware die geschuldete Lieferung oder Leistung dem Kunden zur Abnahme (oder Teilabnahme) bereitstellt. Falls der Kunde innerhalb der Abnahmefrist keine wesentlichen Mängel schriftlich gerügt hat, gilt die Lieferung oder Leistung als abgenommen.

Alle bei einer Funktionsprüfung auftretenden Abweichungen im Verhalten des getesteten Systems gegenüber der Leistungsbeschreibung werden in eine Fehlerliste aufgenommen und klassifiziert in abnahmehinderliche und nicht abnahmehinderliche Fehler (Restpunkte). Ein Fehler wird nur dann als abnahmehinderlich eingestuft, wenn er die betriebliche Nutzung des Systems stark einschränkt, weil eine Funktion gar nicht oder so fehlerhaft ausgeführt wird, daß die beabsichtigte Wirkung auch auf einem anderen als dem vorgeschlagenen Wege nicht erreichbar ist. Alle anderen Fehler werden als nicht abnahmehinderlich eingestuft. Dies sind Fehler, welche die betriebliche Nutzung des Systems gar nicht oder nur geringfügig einschränken. Dazu gehören auch Fehler bei Funktionen, bei denen die beabsichtigte Wirkung auch auf andere Art erreicht werden kann. Solche Fehler hindern nicht die Abnahme. Sie werden in eine Restpunkteliste aufgenommen. Diese Restpunkteliste enthält eine genaue Beschreibung der aufgetretenen Mängel sowie Maßnahmen zur Mängelbeseitigung und eine Terminplanung für ihre Durchführung. click:ware wird nach der Fehlerbehebung dem Kunden das korrekte Funktionieren des Systems gemäß Leistungsbeschreibung und Beschreibung der Testfälle nachweisen.Die Funktionsprüfung gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn keine abnahmehinderlichen Fehler festgestellt wurden. Der erfolgreiche Abschluß der Funktionsprüfungen markiert gleichzeitig die Endabnahme.Soweit die Abnahmetests in den Räumen des Kunden durchgeführt werden müssen, wird der Kunde dafür Sorge tragen, daß die erforderliche Infrastruktur bereitgestellt und die Durchführung der Abnahmetests unterstützt wird. Soweit die Abnahmetests in den Räumen weiterer, unmittelbar beteiligter Partner durchgeführt werden, wird der Kunde dafür Sorge tragen, daß dort die erforderliche Infrastruktur bereitgestellt und die Durchführung der Abnahmetests unterstützt wird.

8. Mitwirkungspflichten

Der Kunde verpflichtet sich, die Tätigkeiten von click:ware zu unterstützen. Insbesondere schafft der Kunde unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags erforderlich sind. Zu diesen Voraussetzungen zählen u.a:

  • der Kunde benennt eine Kontaktperson, die click:ware während der vereinbarten Arbeitszeit zur Verfügung steht; die Kontaktperson ist ermächtigt, Erklärungen abzugeben, die im Rahmen der Fortführung des Auftrags als Zwischenentscheidung notwendig sind;
  • der Kunde verschafft click:ware jederzeit Zugang zu den für ihre Tätigkeit notwendigen Informationen und versorgt sie rechtzeitig mit allen erforderlichen Informationen;
  • der Kunde sorgt dafür, daß alle Geräte, die für die Projektdurchführung zur Verfügung gestellt wurden, funktionsbereit sind.
  • der Kunde unterstützt click:ware in den Inbetriebsetzungs-, Test- und Abnahmephasen mit allen für den zügigen Ablauf und die Bewältigung auftretender Probleme erforderlichen personellen und sachlichen Ressourcen incl. des erforderlichen Verbrauchsmaterials wie Papier für Drucker, Datenträger usw.
  • der Kunde stellt während der Inbetriebnahme kompetentes Personal für Bedienung und Schnittstellenkoordination zur Verfügung (mit Anwendungs- und DV-Know-How).
  • Datenträger, die der Kunde zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein.

Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Kunde dem Anwender allen aus der Benutzung dieser Datenträger entstehenden Schäden und stellt den Anwender von allen Ansprüchen Dritter frei. Soweit bei Arbeiten im Betrieb des Kunden besondere gesetzliche oder betriebliche Sicherheitsbestimmungen zu befolgen sind, werden click:ware diese Bestimmungen rechtzeitig vor Aufnahme der Arbeit zur Verfügung gestellt. Der Kunde wird insbesondere dafür Sorge tragen, daß die vorgenannten Mitwirkungspflichten als Endkunden erfüllt werden.

9. Gewährleistung

click:ware wird die übernommenen Lieferungen und Leistungen mit der erforderlichen Sorgfalt und unter Berücksichtigung des allgemeinen Standes der Technik durch qualifizierte Mitarbeiter ausführen. Die Gewährleistungspflichten von click:ware beschränken sich nach Wahl von click:ware auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung, wobei ausgetauschte Teile in das Eigentum von click:ware übergehen. Mit Rücksicht auf Art und Umfang der von click:ware übernommenen vertraglichen Verpflichtungen ist click:ware auch wegen desselben Mangels zu mehrfacher Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Weitergehende Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz von indirekten und Folgeschäden, entgangenem Gewinn, Produktionsausfall etc. gegen click:ware sind ausgeschlossen. Der Kunde wird click:ware festgestellte Mängel unverzüglich schriftlich mitteilen, dabei die mangelhaften Teile genau benennen und die Rüge mit Bezug auf die entsprechende Beschreibung ausführlich begründen. Der Kunde wird click:ware die festgestellten Softwarefehler unverzüglich schriftlich mitteilen und die benutzten Daten, die zum Fehler führten, sowie die zur Fehleranalyse und -behebung benötigte Rechnernutzungszeit in der für die Projektabwicklung vereinbarten Weise unentgeltlich zur Verfügung stellen. Der Kunde wird dabei nachweisen, daß die Fehler nicht auf Fehler in der verwendeten Hardware, Systemsoftware oder anderen, nicht von click:ware erstellten Systemteilen, zurückzuführen sind. Weist click:ware nach, daß ein beanstandeter Mangel nicht von ihr zu vertreten ist, so kann click:ware Ersatz ihrer Aufwendungen nach ihren üblichen Vergütungssätzen verlangen. Für die Vergütung der Honorare zur Prüfung der Mängelrüge und zur Fehlerlokalisierung gilt die jeweils gültige "Honorarordnung". Eine etwaige Gewährleistungsverpflichtung entfällt, wenn die Mängelrüge nicht unverzüglich schriftlich geltend gemacht wird, wenn der Mangel auf fehlerhaften oder unvollständigen Angaben oder mangelhafter Mitwirkung des Kunden beruht oder wenn die Lieferungen oder Leistungen der click:ware ohne deren vorherige Zustimmung verändert werden. Beseitigt click:ware auf Wunsch des Kunden einen solchen Mangel, so kann click:ware eine angemessene Vergütung verlangen. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für solche Ansprüche des Kunden auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung, die durch im Rahmen des Vertrages erfolgte Vorschläge oder Beratung oder durch Verletzung vertraglicher Nebenpflichten entstanden sind. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb einer Frist von 24 Monaten, gerechnet ab dem Zeitpunkt der jeweiligen Abnahme.

10. Haftung / Widerspruchsfristen

Für die Haftung von click:ware sowie für die Eigenhaftung ihrer Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen - gleich aus welchem Rechtsgrund - gelten folgende Haftungsbeschränkungen:

  • click:ware haftet für von ihr leicht fahrlässig verursachte Personen- und Sachschäden bis zu EUR 1.000.000,-- pauschal und Vermögensschäden in Höhe des Sachwertes, höchstens jedoch bis zu EUR 50.000,--, jeweils pro Schadenereignis.
  • Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche gegen click:ware sowie ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. aus Beratung, positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung), insbesondere auch für indirekte und Folgeschäden sind ausgeschlossen. click:ware haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, daß sie deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht und der Kunde sichergestellt hat, daß diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
  • Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit click:ware gesetzlich zwingend haftet, wie z.B. für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
  • Der Kunde ist verpflichtet, Schäden und Verluste, für die click:ware aufzukommen hat, click:ware unverzüglich schriftlich anzuzeigen oder von click:ware aufnehmen zu lassen.
  • Soweit Schadenersatzansprüche gegen click:ware, ihre Mitarbeiter oder gegen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen aufgrund leichter Fahrlässigkeit bestehen, verjähren diese binnen eines Jahres ab der Entstehung des Anspruches.

11. Ergänzende Bestimmungen

Wird click:ware im Unterauftrag tätig, so stellt der Kunde click:ware von allen Ansprüchen seitens des Endkunden frei. Ansprüche aus dem Vertrag kann der Kunde nur mit vorheriger Zustimmung von click:ware abtreten. Alle Ansprüche des Kunden gegen click:ware verjähren spätestens 1 Jahr nach Erfüllung des Vertrages. click:ware ist dann berechtigt, die vom Kunden erhaltenen Unterlagen zu vernichten; auf Wunsch des Kunden sendet click:ware die Unterlagen zurück. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Angebots- oder Vertragsänderungen und Erklärungen zum Angebot oder Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ist eine Bestimmung des Vertrages rechtlich unwirksam, so bleibt der Vertrag im übrigen bestehen. Der Kunde und click:ware verpflichten sich jedoch, unverzüglich die rechtlich unwirksame Bestimmung durch eine ihr möglichst nahekommende, rechtlich zulässige Bestimmung zu ersetzen. Der Kunde stellt sicher, daß ohne vorherige schriftliche Zustimmung von click:ware das ihnen überlassene Angebot weder als Ganzes noch in Teilen Dritten bekannt wird, auch nicht in einer bearbeiteten Fassung.

Für alle mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Köln.